Elternmitteilungen
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Elterninformation zu den Wahlen für den Schulvorstand und die Fachkonferenzen
Übersicht zur Anmeldung der weiterführenden Schulen – wird überarbeitet
Schülerbeförderung bei extremen Witterungsverhältnissen Extreme Witterung
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schüler:innen im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schüler:innen, die trotz des angeordneten Unterrichtsaufalls zu Schule kommen, die Betreuung.
Quelle: Bildungsportal Niedersachsen
Linienfahrpläne Landkreis Harburg