Vorschulische Sprachförderung

    1. Allgemeines
      Nach § 54 a (Sprachfördermaßnahmen des NSchG und dem begleitenden Erlass ‚Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung‘ vom 26.6.2003) nehmen Kinder, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, an der Vorschulischen Sprachförderung teil.“Fit in Deutsch“
      Alle einzuschulenden Kinder nehmen ein Jahr vor der Einschulung (jeweils Anfang Mai vor dem Einschulungsjahr) bei der Schulanmeldung an dem Verfahren „Fit in Deutsch“ teil.Teams von je 2 Lehrkräften und eine dem jeweiligen Kind bekannte Erzieherin führen das Verfahren durch. Eine Lehrkraft befragt die Eltern, die andere spricht mit dem Kind. Die Gesprächsprotokolle werden von einer Erzieherin erstellt. Es werden die Teile A und B mit allen Kindern durchgeführt. Die Gespräche werden ausgewertet und es wird die Entscheidung getroffen, mit welchen Kindern die vertiefendenTeile C, D und E durchgeführt werden. Gegebenenfalls werden mit den Eltern Informationsgespräche hierzu geführt.Dieser ggf. stattfindende 2. Teil des Verfahrens findet Mitte Mai statt. Er wird im Kindergarten von einem Team aus Lehrkraft und Erzieherin durchgeführt. Falls das Kind an der Vorschulischen Sprachförderung teilnimmt, werden die Eltern im Juli schriftlich informiert.Die Fördermaßnahme beginnt jeweils ein Jahr vor der Einschulung.
    2. Organisation der vorschulischen Sprachförderung
      Ort: In den Räumen der Kindertagesstätten.
      Zusammensetzung der aktuellen Gruppe: Ein deutschstämmiges Kind, die anderen mit Migrantenhintergrund (Kosovo und Kasachstan). Alle Kinder kommen aus dem hiesigen Kindergarten, der ca. 300 m entfernt liegt.
      Gruppenzusammensetzung: Die Zusammensetzung der Gruppe wechselt jahrlich. Es nehmen Kinder mit Migrationshintergrund sowie auch deutschstämmige Kinder teil.
      Zeiten: Je nach Einpassung in den laufenden Stundenplan.
    3. Inhaltliche Gestaltung
      Grundlage: Didaktisch-methodische Empfehlungen für die Sprachförderung vor der Einschulung (Nieders. Kultusministerium 2004). Die Empfehlungen beinhalten ein handlungsorientiertes Sprachkonzept.
      Rituale: Begrüßung, Lied, Verabschiedung.
      Materialien, mit denen das Sprachverstehen und die Wortschatzerweiterung eingeübt werden:
      – Tierbaby-Lotto
      – Domino
      – Memory
      Sprache in Bewegung umsetzen: Hier einige Beispiele: ‚Alle Schäfchen machen Böckchen‘, ‚Wir fliegen um die Welt‘, ‚Die Jahresuhr‘, ‚Lied vom Wecken‘, ‚Flummilied‘, ‚Ein Schritt nach links‘, und viele andere.
      Übungen zur Grammatik: Einzahl-Mehrzahl, Wahl des richtigen Artikels
    4. Dokumentation
      Die Dokumentation des Sprachstandes und der individuellen Lernentwicklung wird 3 x pro Jahr mit den am Unterricht beteiligten Lehrkräften durchgeführt. Dazu wird ein individueller Förderplan genutzt. Darüber hinaus finden regelmäßig Gespräche mit den Erzieherinnen der Kindertagesstätten statt. Diese Gespräche dienen dazu, über den Sprachstand des Kindes zu informieren bzw. um auf eventuelle Sprachauffälligkeiten aufmerksam zu machen und Therapien anzuregen.
    5. Fortbildungen zur Vorschulischen Sprachförderung
      Wir nehmen stets an den regelmäßigen Arbeitskreisen der Förder-Lehrkräfte des Landreises Harburg statt. Diese finden in Abständen von ca. 8-10 Wochen statt. Hier findet reger Austausch von Erfahrungen und Material statt.

Leseförderung durch „Mentor“

Seit Sommer 2006 findet an der Grundschule Hanstedt eine Leseförderung durch den Verein `Mentor` statt. ‚Mentor‘ ist ein Leselernhilfeprojekt, das sich zum Ziel gesetzt hat, Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen Schwierigkeiten beim Lesen haben, durch individuelle Förderung zu helfen. Eine große Zahl ehrenamtlicher Helfer aus verschiedenen Berufen übt ein bis zweimal wöchentlich mit Gruppen von 2-3 Schülern das Lesen und Verstehen altersgerechter Texte, um dabei Spaß und Interesse an Büchern zu wecken.

“Mentor“ ist ein eingetragener Verein. Die Mentoren verfügen über einen Mentorenausweis, den sie während ihrer Arbeit bei sich tragen. Die Erziehungsberechtigten willigen mit ihrer Unterschrift einer Förderung ihres Kindes durch eine Mentorin ein.

Die Mentoren bilden sich regelmäßig fort. Sie führen einen Stundennachweis über Schüler und Thema der Stunde. Die Schüler erhalten einen Leseausweis und für jede Stunde einen Stempel als Anwesenheitsnachweis.

Die Auswahl der zu fördernden Schüler, die Raumfrage, die Einsatztage und die Lesezeit werden mit dem Kollegium abgesprochen.
Die Mentoren tauschen sich regelmäßig mit den Lehrern aus, um über eine optimale Förderung des Kindes zu beraten. Auf Wunsch setzen sich die Mentorenzwecks Beratung auch mit Eltern und Lehrern zusammen.

Zur Zeit werden 6 Lesegruppen aus den Klassen 2-4 von Mentoren betreut.

Lesegruppen der zweiten / dritten Klassen

Durch Elternmithilfe aus den jeweiligen zweiten / dritten Klassen ist es möglich, wöchentlich eine Stunde Leseförderung anzubieten. In den Lesegruppen treffen sich vier bis sechs Schüler einer Klasse und lesen eine ihrem Leistungsstand angemessene Lektüre. Der Vorteil der Kleingruppe liegt darin, dass jedes Kind beim Lesen häufig an die Reihe kommt und seinem Leistungsstand entsprechend gefordert bzw. gefördert werden kann. Die Einteilung der Lesegruppen erfolgt durch die Klassen- bzw. Fachlehrerin.

Förderunterricht Deutsch und Mathematik

Kleine Gruppen von maximal acht Schülern nehmen am wöchentlich für eine Stunde stattfindenden Deutsch- und / oder Mathematikförderunterricht teil. Die Gruppen werden jahrgangsweise zusammengestellt. Die Teilnahme hieran hängt von der fachlichen Leistung des einzelnen Schülers ab und wird von den Klassen- bzw. Fachlehrern mit den betroffenen Schülern und Eltern abgesprochen.
In diesem Förderunterricht wird der entsprechende Unterrichtsstoff des Faches wiederholt und geübt bzw. auf anderen Ebenen systematisch aufgearbeitet. Wünschenswert ist es, dass die Lehrkraft, die in der jeweiligen Klassenstufe Deutsch oder Mathematik unterrichtet, auch den Förderunterricht übernimmt. Die Zeitspanne der Teilnahme ist individuell unterschiedlich.

Einzelförderung

Für einzelne Kinder der Schule findet in einigen Schulstunden eine individuelle Einzelförderung statt. Dies betrifft Kinder mit Entwicklungsverzögerungen, Wahrnehmungsstörungen oder Behinderungen. Über Art und Ausmaß der Einzelförderung beraten die jeweiligen Kollegen mit Unterstützung außerschulischer Beratungs- und Diagnoseeinrichtungen, der Schulleitung und den Eltern.

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