Vertretungskonzept

Einleitung

Als Verlässliche Grundschule tragen wir für unsere Schülerinnen und Schüler eine besondere pädagogische Verantwortung. Deshalb stellen wir für alle Schülerinnen und Schüler ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sicher.1
Der Erlass „Einsatz von Vertretungslehrkräften an allgemein bildenden Schulen“ fordert die Schulen auf, unter Ausnutzung der zur Verfügung gestellten Ressourcen und der gewährten Handlungsspielräume ein geeignetes Vertretungskonzept zu entwickeln, um Unterrichtsausfall weitestgehend zu vermeiden.2 Das folgende Vertretungskonzept zeigt Möglichkeiten auf, wie der Unterricht im Falle von Lehrerausfällen sichergestellt werden kann.

  • Die Schulleitung regelt die Vertretung.
  • Ausfälle müssen der Schulleitung frühestmöglich mitgeteilt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen:
    – vorhersehbaren Ausfällen (Fortbildung, flexible Arbeitszeitregelung, Klassen-fahrten usw.)
    – nichtvorhersehbaren Ausfällen (Krankheit usw.)
  • Die Eingangsstufen sowie die Klassen 3 und 4 bilden pädagogische Einheiten. Eine räumliche Nähe der Parallelklassen sollte daher angestrebt werden.
  • Zwei Lehrkräfte sind Teampartner in der Klassenführung.
  • Es wird darauf geachtet, dass ein Ausfall nicht einseitig zu Lasten einzelner Klassen oder Fächer erfolgt.
  • Hauptfächer (MA/DE/SU) haben im Vertretungsfall Vorrang.

Sollte eine Lehrkraft erkranken oder aus anderen Gründen abwesend sein, werden folgende Möglichkeiten zur internen Vertretung genutzt:

  • Auflösung von Doppelbesetzungen
  • Stundenverlagerungen
  • Flexibler Einsatz und Mehrarbeit von Kollegen
  • Klassenaufteilungen und Klassenzusammenlegungen (in Notfällen für höchstens zwei Unterrichtsstunden)
  • Einsatz Pädagogischer Mitarbeiter (Planung des Einsatzes nach Möglichkeit mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen)
  • Beschäftigung von Vertretungslehrkräften
  • Abordnung

Vorhersehbarer Ausfall:

  • Die Teamlehrkraft ist für die Klassenführung sowie inhaltliche Absprachen verantwortlich.
  • Die zu vertretende Lehrkraft trifft Absprachen mit Vertretungslehrkräften und/oder päd. Mitarbeitern. Sie ist für die Vorbereitung der Unterrichtsinhalte, die Bereitstellung der Arbeitsunterlagen sowie für Informationen zu den Methoden verantwortlich.

Nichtvorhersehbarer Ausfall:

  • Die Teamlehrkraft ist für die Klassenführung sowie inhaltliche Absprachen verantwortlich.
  • Falls möglich, trifft die zu vertretende Lehrkraft Absprachen mit Vertretungslehrkräften und/oder päd. Mitarbeitern und stellt Arbeitsmaterial zur Verfügung.
  • Falls die ausgefallene Lehrkraft kein Arbeitsmaterial zur Verfügung stellen kann, sorgt die Lehrkraft, die in der Parallelklasse das entsprechende Fach unterrichtet, für die Bereitstellung von entsprechendem Material.

Folgende Absprachen erleichtern das Unterrichten im Vertretungsfall:

  • In jeder Klasse liegen folgende Informationen für die Vertretungskraft bereit:
    • Klassenliste
    • Notfallliste (zusätzliche Infos über besondere Krankheitsfälle)
    • Gruppeneinteilung für evtl. Auflösung des Klassenverbandes
    • Stundenplan
    • Regelung des Klassendienstes
  • Mappen- und Heftfarben sind einheitlich für die ganze Schule geregelt
  • Freiarbeitsmaterial steht zur Verfügung
  • Für evtl. Notfälle stehen im Lehrerzimmer entsprechende Lehrmittel und Unterrichtswerke bereit.
  • Durch die Erziehung der Schüler und Schülerinnen zur Selbstständigkeit und die Gewöhnung an offene Arbeitsformen sind diese zu einem großen Teil in der Lage, ihre Aufgaben eigenverantwortlich zu bearbeiten. Dadurch wird die Durchführung von Vertretungsunterricht erheblich erleichtert und führt zur Zufriedenheit aller Beteiligten.

Wetter

Der „Ausfall durch besondere Bedingungen“ ist durch den Erlass Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen geregelt.3

Bei extremen Witterungsverhältnissen (wie z.B. Straßenglätte, Schnee-verwehungen, Sturm, Hochwasser etc.) kann es sein, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere ausfallen muss, trifft die Landesschulbehörde. Sie kann die Entscheidungsbefugnis auf die Landkreise ihres Zuständigkeitsbereichs übertragen (z.B. Landkreis Harburg). Diese Entscheidungen werden über den Hörfunk oder über entsprechende Internetseiten bekannt gegeben. Die Erziehungsberechtigten von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist. Ist Unterrichtsausfall angeordnet worden, gewährleistet die Schule, dass Aufsichtspflichten gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind, erfüllt werden.

Besondere Schulveranstaltungen

Bei besonderen Veranstaltungen (z.B. Fasching, Projektwoche, Theaterbesuch etc.) wird die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule gewährleistet.


  1. RdErl d. MK vom 1.8.2012 – 32.2-81020 (SVBl. 8/2012 S.404) – VORIS 22410 –
  2. RdErl. d. MK v. 15.3.2012 – 15-84 002 (SVBl 4/2012 S.221) – VORIS 22410 –
  3. RdErl. d. MK v. 20.8.2005 – 35.3 – 82 000 (SVBl 10/2005 S.525), geändert durch RdErl. v. 7.12.2005

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